Anmelde- und Rücktrittsbestimmungen

  • Pro bereits besuchten Wochenkurs des Cevi Ostschweiz gibt es Fr. 20.— Rabatt auf den nächsten Wochenkurs. Im J+S Lagerleiter*innenkurs beträgt so der maximale Rabatt Fr. 80.— bei vier vorgängig besuchten Kursen (Grundkurs/Nau Hau, Leiter*innentraining, Gruppenleiter*innenkurs und J+S Leiter*innenkurs). Der Rabatt gilt nicht für besuchte Kurse in anderen Cevi-Regionen und Jugendverbänden.
  • Alle Angebote sind mit einem Anmeldeschluss oder einem dreistufigen Preismodell, welches an Daten gebunden ist, vermerkt. Bei Anmeldungen nach Anmeldeschluss oder im Spätbuchertarif entscheidet das Sekretariat zusammen mit der Hauptleitung ob eine Anmeldung zum Zeitpunkt des Eintreffens der Anmeldung noch angenommen werden kann oder nicht.
  • Die Anmeldung gilt dann als zugestellt, wenn ein Bestätigungsmail an die angegebene Mailadresse eingegangen ist.
  • Die Anzahl der Teilnehmer*innen ist bei gewissen Angeboten beschränkt, frei werdende Plätze werden entsprechend dem Anmeldungseingang berücksichtigt.
  • Genauere Infos zum Angebot werden mindestens 2-3 Wochen vor dem Kurs versandt.
  • Der Cevi Ostschweiz behält sich vor, Angebote abzusagen, wenn zu wenig Teilnehmer*innen angemeldet sind. Die bereits angemeldeten Personen werden schriftlich darüber informiert.
  • Kurse können nur während der ganzen Kursdauer besucht werden. Ausnahmen werden vom Sekretariat und/oder der Fachgruppe Ausbildung in Rücksprache mit der Kursleitung geprüft.
  • Der Lagerbeitrag soll kein Grund sein, einen Kurs nicht zu besuchen. Oft zahlt die Abteilung oder die örtliche Kirchgemeinde einen Teil des Kursbeitrages. Sollten dennoch Zahlungsschwierigkeiten auftreten, bitte beim Cevi-Sekretariat melden.
  • Alle Kurskosten verstehen sich ohne Reisekosten für die Hin– und Rückreise.
  • Eine Anmeldung kann auf schriftlichem Weg (Mail oder Brief) bis zum Anmeldeschluss kostenlos rückgängig gemacht werden. Danach gelten folgende Bestimmungen für Normalbucher:
    ab Anmeldeschluss 50.- Bearbeitungsgebühr
    ab 30. Tag vor Abreise 30% des Beitrages
    ab 15. Tag vor Abreise 60% des Beitrages
    ab   7. Tag vor Abreise 80% des Beitrages
  • Der Lager- oder Kursbeitrag kann bei vorzeitigem Abbruch des Angebotes (Heimweh, nach Hause schicken, usw.) nicht rückerstattet werden.
  • Bei Nichterscheinen werden ebenso 100% des Beitrages in Rechnung gestellt.
  • Bei Krankheit/Unfall kurz vor dem Kurs kann gegen Einreichen eines Arztzeugnis ein Gutschein für den gleichen Kurs im Folgejahr ausgestellt werden. Der Gutschein ist persönlich und nicht übertragbar.
  • Teilnehmer*innen, die nicht im Cevi sind, bezahlen folgende Aufschläge auf den publizierten Kursbeitrag:
    Wochenkurse: Fr. 40.—
    Wochenenden: Fr. 20.—
    Tagesveranstaltungen: Fr. 10.—
  • Grundsätzlich werden Anmeldungen von Mitgliedern des Cevi Ostschweiz bevorzugt behandelt. Auswärtige Anmeldungen (Teilnehmer*innen aus anderen Cevi-Regionen oder anderen Jugendverbänden) erhalten nach Anmeldungseingang eine Empfangsbestätigung. Über die definitive Aufnahme wird nach Anmeldeschluss entschieden. Die freien Plätze werden dann in der Reihenfolge ihres Anmeldungseingangs besetzt.
  • Versicherung ist Sache der Teilnehmer*innen.
  • Anmeldungen werden generell nur über die elektronischen Anmeldeformulare auf der Homepage des Cevi Ostschweiz entgegengenommen. Falls jemand nicht in der Lage ist, sich elektronisch anzumelden, kann er/sie sich telefonisch auf dem Sekretariat melden.
  • Online-Anmeldungen für das Leiter*innentraining, Grundkurs, Nau Hau und Gruppenleiter*innenkurs erfordern die Emailadresseingabe der Erziehungsberechtigten. Somit wird sichergestellt, dass die Erziehungsberechtigten über den Kursbesuch informiert sind.
  • Die Anmelde– und Rücktrittsbestimmungen sind auf dem Stand des Jahres 2017 und können auf der Homepage des Cevi Ostschweiz eingesehen werden.

 

Lager- und Kursregeln

  • Wir gehen respektvoll mit Mensch und Natur um und halten uns an die Anweisungen der Leiter*innen.
  • Die Schlafräume, Waschräume und WCs sind, wenn möglich, nach Geschlechtern getrennt und werden gegenseitig nicht betreten.
  • Auf Drogen und Alkohol wird generell verzichtet.
  • Auch auf den Konsum von Tabakwaren soll nach Möglichkeit verzichtet werden.  Sonderregeln sind nur mit vorheriger Absprache zwischen Teilnehmer*innen und Hauptleitung  möglich (bei unter 18-Jährigen in Absprache mit den Erziehungsberechtigten).
  • Die an den Anlässen gewonnenen Fotos dürfen für Zwecke des Cevi Ostschweiz verwendet werden.

 

Wir möchten in unseren Kursen ein unvergessliches Gruppenerlebnis ermöglichen. Darum soll das Lagerleben nicht durch individuellen Spiel- und Musikkonsum beeinträchtigt werden:

  • Handys sollen nur ausserhalb des offiziellen Programms gebraucht werden. Das bedeutet, Handys, Tablets etc. bleiben während den Programmen in den Zimmern oder Zelten. Zwischen 23 Uhr und 7 Uhr kann die Kursleitung die Geräte an einem zentralen Ort aufbewahren.
  • Ghettoblaster und „Böxli“ werden zu Hause gelassen. MP3-Player oder ähnliches dürfen nur mit Kopfhörer und ausserhalb des offiziellen Programms gebraucht werden.
  • Der Besuch aller Programme und Lektionen ist verbindlich.
  • Die Nachtruhe gilt es einzuhalten.
  • Meldepflicht: Gruppen wie Einzelpersonen müssen sich beim Verlassen des Lagerplatzes bei der verantwortlichen Leitperson (Hauptleiter*in, Tagesleiter*in…) abmelden.
  • Hausordnungen müssen eingehalten werden.
  • Die Hauptleitung darf zusätzliche Regeln aufstellen, die es ebenfalls zu befolgen gilt.

 

Bei Nichteinhaltung der Kurs- und Lagerregeln ist es der Hauptleitung vorbehalten, Konsequenzen bis hin zur Massnahme, jemanden nach Hause zu schicken, durchzusetzen. Die Erziehungsberechtigten werden darüber frühzeitig informiert. Die Verantwortung für die Rückreise aus dem Lager/Kurs liegt bei den Erziehungsberechtigten. Wenn die Erziehungsberechtigten nicht innert nützlicher Frist in der Lage sind, ihr Kind abzuholen, organisiert die Hauptleitung eine Rückreise. Die Kosten dafür sind vollumfänglich von den Erziehungsberechtigten zu tragen. Der Kursbeitrag wird bei vorzeitigem Abbruch nicht rückerstattet.