ausserordentliche Kurszuslassung

Sollte die/der Kursteilnehmer*in die Zulassungsbedingungen (Mindestalter oder besuchte Vorkurse) nicht erfüllen, so muss die zuständige Abteilungsleitung spätestens einen Monat vor Anmeldeschluss ein Antrag an die FGA stellen. In der Regel informiert das Seki nach der Kursanmeldung die zuständige Abteilungsleitung, wenn ein FGA-Antrag notwendig ist. Der Antrag darf aber selbstverständlich auch vor der Anmeldung eingereicht werden.

Folgende Möglichkeiten zur Antragseinreichung stehen bereit:

Word- oder PDF-Dokumente bitte per Mail an fachgruppe.ausbildung@ceviostschweiz.ch senden.