ausserordentliche Kurszuslassung

Sollte die/der Kursteilnehmer*in die Zulassungsbedingungen (Mindestalter oder besuchte Vorkurse) zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht erfüllen, so muss die zuständige Abteilungsleitung spätestens einen Monat vor Anmeldeschluss ein Antrag an die FGA stellen. In der Regel informiert das Seki nach der Kursanmeldung die zuständige Abteilungsleitung, wenn ein FGA-Antrag notwendig ist. Der Antrag darf aber selbstverständlich auch vor der Anmeldung eingereicht werden.

Folgende Möglichkeiten zur Antragseinreichung stehen bereit:

Word- oder PDF-Dokumente bitte per Mail an fachgruppe.ausbildung@ceviostschweiz.ch senden.

Ausserordentliche Kurszuslassung

Sollte die/der Kursteilnehmer*in die Zulassungsbedingungen (Mindestalter oder besuchte Vorkurse) zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht erfüllen, so muss die zuständige Abteilungsleitung spätestens einen Monat vor Anmeldeschluss ein Antrag an die FGA stellen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Antrag für folgenden Kurs(erforderlich)
Name Teilnehmer*in(erforderlich)
Bereits besuchte Kurse(erforderlich)

Name Abteilungsleitende(erforderlich)

Aus welchen Gründen soll die Person zugelassen werden und welche Kompetenzen erfüllt die Person aus deiner Sicht, die eine vorzeitige Teilnahme rechtfertigen würde (persönliche, soziale Entwicklung)? Evtl. Warum wurden Kurse in der Vergangenheit nicht besucht?
Welche Konsequenzen hätte eine Ablehnung des Antrages auf deine Abteilung?